Staatliche Förderung für Rollläden, Raffstores und Sonnenschutzanlagen

Energetische Sanierung ist längst mehr als ein Thema für Heizung, Dämmung oder Fenster. Auch ein gut geplanter außenliegender Sonnenschutz kann dazu beitragen, den sommerlichen Wärmeeintrag in ein Gebäude zu reduzieren und damit den Energiebedarf für die Kühlung zu senken.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.

Welche Sonnenschutzanlagen können gefördert werden?

Grundsätzlich können bestimmte außenliegende Sonnenschutzsysteme Bestandteil einer förderfähigen energetischen Maßnahme sein.

Dazu gehören beispielsweise:

Entscheidend ist nicht allein das Produkt, sondern ob die geplante Maßnahme die aktuellen technischen Anforderungen der jeweiligen Förderung erfüllt.

Nicht jeder Sonnenschutz ist automatisch förderfähig. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor der Beauftragung geprüft werden.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann derzeit ein Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten möglich sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Bonus über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in Betracht kommen.

Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem vom Gebäude, der geplanten Maßnahme, den technischen Anforderungen und der persönlichen Situation des Antragstellers ab.

Die Förderbedingungen können sich ändern. Deshalb gelten immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Wichtig: Förderung vor Auftrag klären

Ein häufiger Fehler besteht darin, eine Maßnahme zunächst zu beauftragen und sich erst anschließend mit der Förderung zu beschäftigen.

Bei geförderten Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen und Verfahrensschritte eingehalten werden. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor Beginn der Maßnahme geprüft werden.

Bei energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle kann außerdem die Einbindung eines entsprechend zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich sein.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie bei der technischen Vorbereitung Ihrer Sonnenschutzlösung.

Dazu gehört beispielsweise:

Prüfung der geplanten Sonnenschutzanlage
Wir schauen uns an, welche Lösung für Ihr Gebäude und Ihre Anforderungen geeignet ist.

Information zur möglichen Förderung
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick darüber, ob Ihre geplante Sonnenschutzmaßnahme grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen kann.

Technische Unterlagen
Wir stellen die für die weitere Prüfung benötigten Produkt- und Herstellerinformationen zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit Ihrem Energieberater
Wenn für die Förderung ein Energieeffizienz-Experte erforderlich ist, kann dieser die energetischen Voraussetzungen und die notwendigen Nachweise prüfen.

WAREMA Förderassistent

Für eine erste Einschätzung bietet WAREMA einen digitalen Förderassistenten an.

Damit können Sie prüfen, ob Ihre geplante Sonnenschutzlösung grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen kann. Der Förderassistent unterstützt außerdem bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und bei der Suche nach einem geeigneten Energieberater.

Zum WAREMA Förderassistenten

Wichtig zu wissen

Eine Förderfähigkeit kann nicht allein durch den Einsatz eines bestimmten Sonnenschutzprodukts garantiert werden.

Entscheidend sind immer die aktuellen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben sowie die individuellen Voraussetzungen Ihres Gebäudes und der geplanten Sanierungsmaßnahme.

Wir beraten Sie gerne zur technischen Umsetzung Ihres Sonnenschutzes und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.

Die eigentliche Förderberatung und die energetische Bewertung des Gebäudes erfolgt durch die dafür zuständigen Energieeffizienz-Experten bzw. Förderstellen.